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Nachfolgend finden Sie eine vollständige Zusammenfassung unserer nach spanischem Recht genehmigten rechtlichen Bedingungen. Sie müssen eine Kopie des Haftungsausschlusses unterzeichnen, bevor Sie die Produkte mitnehmen können.
Hinweis: Sie sollten dies vor Ihrer Ankunft lesen, da die Mitarbeiter von Hire Baby Equipment sehr beschäftigt sind und dies Ihren Vorgang verzögern kann.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES GERÄTEMIETVERTRAGS

(1) MIETDAUER. Der Mietzeitraum erstreckt sich vom Zeitpunkt der Anmietung bis zur Rückgabe des Artikels. Wenn der Artikel nach den bezahlten Rückgabeterminen zurückgegeben wird, ist bei der Rückgabe jedes Artikels ein weiterer Tagessatz zu zahlen.

(2) MIETGEBÜHREN. Der Mieter zahlt bei der Anmietung jedes Ausrüstungsgegenstands die Miete für den gesamten Mietzeitraum.

Jede Mietgebühr gilt für den gesamten Mietzeitraum. Für alle nach diesen Zeiträumen zurückgegebenen Artikel fallen zusätzliche Kosten pro Tag an, die bei der Rückgabe jedes Artikels zu zahlen sind.

(3) Die Zahlung muss vollständig vor der Ankunft im Resort oder vor der persönlichen Abholung des Artikels am Flughafen Fuerteventura erfolgen.

(4) KAUTION. Jede vom Mieter an den Vermieter gezahlte Kaution wird gezahlt, um die vollständige und gewissenhafte Erfüllung aller Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags durch den Mieter zu garantieren. Wenn der Artikel beschädigt, schmutzig oder in irgendeiner Weise fehlerhaft zurückgegeben wird, wird das Geld von der Kaution abgezogen. Kautionen für Reisepaketartikel unterliegen einer 7-tägigen Verzichtsfrist, damit die Artikel im Depot überprüft werden können, bevor die Kaution zurückerstattet wird.

(4b) Kautionen in bar oder per Kreditkarte werden für alle Artikel, die am Tag der ursprünglichen Vertragsbeendigung nicht zurückgegeben werden, in voller Höhe einbehalten, es sei denn, es wird ein Nachweis für erweiterte Vereinbarungen vorgelegt.

(5) WARTUNG UND BETRIEB. Der Mieter darf keine Nummerierungen, Beschriftungen oder Abzeichen auf der Ausrüstung entfernen, verändern, verunstalten oder verdecken und muss darauf achten, dass die Ausrüstung keiner unachtsamen, ungewöhnlichen oder unnötig groben Behandlung ausgesetzt wird; und der Mieter muss die Ausrüstung und ihr Erscheinungsbild auf eigene Kosten in gutem Zustand und in einem guten sauberen Zustand halten und sie in diesem Zustand an den Vermieter zurückgeben, wobei normale Abnutzung, die nur durch ordnungsgemäße Verwendung entsteht, zu erwarten ist. Die von Hire Baby Equipment gemieteten Artikel erfüllen die höchsten Standards in Bezug auf Sauberkeit und Sterilisation. Alle Artikel müssen gereinigt zurückgegeben werden, andernfalls werden 30 € pro Artikel von Ihrer Kaution abgezogen. Wenn ein Artikel nicht sauber ist, müssen Sie dies innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Produkts melden.

(6) SICHERHEIT Die Sicherheit des Babys oder Kindes bei der Verwendung von Hire Baby Equipment-Produkten liegt in der Verantwortung der Eltern/Mieter. Beim Mieten von Fahrrädern, Dreirädern oder Rollern müssen Helme getragen werden. Für Helme, die nicht vom Mieter gemietet oder getragen werden, ist dieser selbst verantwortlich. Jeglicher Missbrauch der Produkte, der zu Verletzungen führt, liegt in der Verantwortung der Eltern/Mieter.

(7) HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Der Vermieter ist weder Hersteller noch Lieferant noch Händler der Ausrüstung und übernimmt keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Garantien in irgendeiner Hinsicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Zustand der Ausrüstung, ihre Marktgängigkeit, ihr Design, ihre Kapazität, ihre Leistung, ihr Material, ihre Verarbeitung, ihre Eignung für einen bestimmten Zweck oder dass sie die Anforderungen von Gesetzen, Vorschriften, Spezifikationen oder Verträgen erfüllt, die das jeweilige Gerät vorsehen. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung für Verluste, Schäden oder Verletzungen des Mieters oder Dritter infolge von versteckten oder sonstigen Mängeln der Ausrüstung ab. Was den Vermieter betrifft, so least der Mieter die Ausrüstung „so wie sie ist“. Der Vermieter haftet nicht für Verluste, Verzögerungen, Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die aus Mängeln oder Ineffizienz der hiermit geleasten Ausrüstung resultieren.

(8) SCHADENSERSATZ. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verbindlichkeiten, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen und schadlos zu halten, die aus der Ausrüstung oder dem Leasingvertrag entstehen, damit in Zusammenhang stehen oder daraus resultieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Herstellung, Auswahl, Lieferung, Leasing, Miete, Kontrolle, Besitz, Nutzung, Betrieb, Wartung oder Rückgabe der Ausrüstung. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, den Vermieter von allen Verlusten und Schäden an der Ausrüstung während der Mietdauer freizustellen. Der Mieter erkennt an und stimmt zu, dass in dieser Freistellungsklausel, jedoch nicht als Einschränkung, die Übernahme jeglicher Haftung des Mieters für Verletzungen und Behinderungen enthalten ist, die durch den Betrieb, die Nutzung, Kontrolle, Handhabung oder den Transport der Ausrüstung während der Mietdauer verursacht werden.

(9) VERLUSTRISIKO. Hire Baby Equipment haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Eigentum, Material oder Ausrüstung des Mieters, seiner Vertreter, Mitarbeiter, Lieferanten oder Personen, die direkt oder indirekt vom Mieter beschäftigt werden, während sich das besagte materielle Eigentum oder die besagte Ausrüstung in der Obhut, Verwahrung, Kontrolle oder unter der physischen Kontrolle des Vermieters befindet. Dem Mieter wird empfohlen, eine entsprechende Ausrüstungs-, Material- oder Installationsversicherung gegen dieses Verlustrisiko abzuschließen. Der Mieter und seine Versicherer verzichten auf

alle Rückgriffsrechte gegenüber dem Vermieter für derartige Verluste.

(10) INSPEKTION: ABSCHLIESSENDE VERMUTUNGEN. Der Mieter muss die Ausrüstung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt inspizieren. Sofern der Mieter dem Vermieter innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mitteilung mit Angabe etwaiger Mängel oder sonstiger angemessener Einwände gegen die Ausrüstung macht. Der Mieter stimmt zu, dass zwischen Vermieter und Mieter abschließend angenommen wird, dass der Mieter die Ausrüstung vollständig inspiziert und anerkannt hat, dass sie den Bedingungen dieser Vereinbarung entspricht, sich in gutem Zustand befindet und repariert ist, und dass der Mieter mit der Ausrüstung zufrieden ist und sie in diesem guten Zustand und in diesem reparierten Zustand akzeptiert hat.

(11) VERSICHERUNG. Der Mieter muss die Ausrüstung gegen alle Risiken von Verlust oder Beschädigung aus jeglichem Grund für mindestens den vollen Wiederbeschaffungswert versichern und eine Haftpflichtversicherung für die Ausrüstung abschließen. Wenn ein Vermieter eine zusätzliche Prämie zahlen möchte, um die Kosten des gemieteten Gegenstands zu decken, muss dies zum Zeitpunkt der Anmietung erfolgen.

(12) EIGENTUM. Der Vermieter behält zu jeder Zeit das Eigentum und den Titel der Ausrüstung.

(13) GESAMTE VEREINBARUNG. Dieses Dokument stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter dar und darf nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung ergänzt, geändert oder abgeändert werden.